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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2009 - 9 K 12/06   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2009 - 9 K 12/06 (https://dejure.org/2009,28067)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 11.02.2009 - 9 K 12/06 (https://dejure.org/2009,28067)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - 9 K 12/06 (https://dejure.org/2009,28067)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

    Bekanntmachung, öffentliche; Geschäftsunfähigkeit; Nachsichtgewährung; Wirkung gegenüber Geschäftsunfähigen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 26.00

    Flugsicherheitsgebühr; Nichtigkeit von Verwaltungsakten; Geltungsvorrang des

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2009 - 9 K 12/06
    Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes ist daher nur dann anzunehmen, wenn die an eine ordnungsmäßige Verwaltung zu stellenden Anforderungen in so erheblichem Maße verletzt werden, dass von niemandem erwartet werden kann, den Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (vgl. BVerwG, U. v. 17.10.1997 - 8 C 1.96 - NVwZ 1998, 1061; B. v. 11.05.2000 - 11 B 26/00 - NVwZ 2000, 1039).

    Von daher kann von einem offensichtlichen und schwerwiegenden Fehler nicht gesprochen werden (vgl. BVerwG B. v. 11.05.2000 - a.a.O.), zumal dieser Gesichtspunkt weder von Frau M. noch von ihrem Betreuer und nunmehr dem Kläger geltend gemacht worden ist.

  • BGH, 23.01.1970 - V ZR 2/67

    Besitzschutzklage und petitorische Widerklage

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2009 - 9 K 12/06
    Dies ergebe sich aus BGHZ 53, 166.
  • BVerwG, 03.01.1989 - 9 B 103.88

    Urteilsverkündung - Zustellung - Mündliche Verhandlung - Schriftsatz -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2009 - 9 K 12/06
    Der nachgereichte Schriftsatz des Klägers vom 16.02.2009, bei Gericht eingegangen am 18.02.2009 kann nicht mehr berücksichtigt werden, da das Urteil durch Verkündung am 11.02.2009 wirksam geworden ist (vgl. BVerwG, B. v. 03.01.1989 - 9 B 103/88 - NVwZ 1989, 750).
  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 1.96

    Gewerbesteuer - Aussetzungszinsen - Abgabenvereinbarung - Erlaß von

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2009 - 9 K 12/06
    Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes ist daher nur dann anzunehmen, wenn die an eine ordnungsmäßige Verwaltung zu stellenden Anforderungen in so erheblichem Maße verletzt werden, dass von niemandem erwartet werden kann, den Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (vgl. BVerwG, U. v. 17.10.1997 - 8 C 1.96 - NVwZ 1998, 1061; B. v. 11.05.2000 - 11 B 26/00 - NVwZ 2000, 1039).
  • BVerwG, 17.12.1998 - 11 C 5.97

    Entscheidungsbefugnisse des Flurbereinigungsgerichts; Zusammenführung von Boden-

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2009 - 9 K 12/06
    Zweifelhaft ist weiterhin, ob Frau M. offenbar ohne ausdrückliche Erklärung ihres Einverständnisses entgegen § 58 Abs. 2 LwAnpG statt in Land Geld abgefunden werden durfte (dagegen BVerwG, U. v. 17.12.1998 - 11 C 5/97 - BVerwGE 108, 202 = RdL 1999, 93 = AgrarR 1999, 253).
  • BVerwG, 16.09.1975 - 5 C 44.75

    Plankonforme Gestaltung - Plankongruente Ausführung - Plangerechte Erledigung -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2009 - 9 K 12/06
    Diese Verfahrensstufung hat zur Folge, dass die in den einzelnen Verfahrensabschnitten ergangenen Regelungen einer selbständigen Anfechtbarkeit unterliegen und Einwendungen, die in einem früheren Verfahrensabschnitt gegen eine konkrete Regelung hätten vorgebracht werden müssen, in einem späteren Stadium regelmäßig unbeachtlich sind, sofern nicht eine Nachsichtgewährung nach § 134 Abs. 2 und 3 FlurbG in Betracht kommt (vgl. BVerwG, U. v. 16.09.1975 - 5 C 44.75 - BVerwGE 49, 176 ).
  • BVerwG, 12.06.2007 - 9 B 28.07

    Flurbereinigungsverfahren; Flurbereinigungsplan; Nachtrag; Ausgleich; Schaden;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2009 - 9 K 12/06
    Vorher geltend zu machen und nach Bestandskraft der Schlussfeststellung regelmäßig ausgeschlossen sind somit solche Ansprüche, die unmittelbar im Flurbereinigungsverfahren selbst geltend zu machen sind (BVerwG, B. v. 12.06.2007 - 9 B 28/07, 9 B 28/07 (10 B 28/07) - RdL 2007, 245).
  • BVerwG, 07.05.1965 - IV C 24.65

    Verhältnis der Mitglieder einer Erbengemeinschaft als Teilnehmer an einem

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2009 - 9 K 12/06
    Demnach muss die Flurbereinigungsbehörde bei unverschuldeter Versäumung einer Frist nachträglich Erklärungen zulassen, wenn diese unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB) nach Beseitigung des Hindernisses nachgeholt werden (BVerwG, U. v. 07.05.1965 - IV C 24.65 = BVerwGE 21, 91 = NJW 1965, 1546 = RdL 1965, 245; vgl. grundsätzlich U. Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar 7. Aufl. 2008 § 41 Rn. 137).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.1996 - 9 K 5/94

    Landabfindung; DDR; Austauschflächen; Mitwirkungspflicht;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2009 - 9 K 12/06
    Diese Frage war aber zum Zeitpunkt des Erlasses des Bodenordnungsbeschlusses noch nicht höchstrichterlich geklärt; der Senat hatte zunächst eine abweichende Position eingenommen (vgl. OVG Greifswald, U. v. 04.07.1996 - 9 K 5/94 - AgrarR 1997, 59 = RdL 1997, 298).
  • BVerwG, 21.03.1978 - 5 C 57.76

    Vertrauen auf eine Auskunft - Unbebaubarkeit eines Grundstücks aus Rechtsgründen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2009 - 9 K 12/06
    Dies gilt auch dann, wenn - was aus den nachfolgenden Gründen allerdings zu verneinen ist - zeitliche Rücksichten bei Rechtsbehelfen gegen den Bodenordnungsplan oder die Ausführungsanordnung hätten genommen werden müssen: Auch sie können in diesem Zusammenhang nur insofern eine Rolle spielen, als der Anspruch auf Nachsichtgewährung nur bis zur Schlussfeststellung geltend gemacht werden kann (BVerwG, U. v. 21.03.1978 - 5 C 57.76 = RdL 1979, 38).
  • BVerwG, 12.07.1960 - I C 249.58

    Öffentliche Bekanntmachung und Ingangsetzung der Beschwerdefrist - Frage der

  • VGH Bayern, 26.05.1994 - 13 A 92.746
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.04.1997 - C 8 S 1/96
  • VGH Bayern, 23.06.2005 - 13 A 03.948
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2019 - 1 S 450/17

    Zur wirksamen öffentlichen Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung

    Fehler in der Ermessensausübung führen regelmäßig nicht zur Nichtigkeit, sondern zur bloßen Rechtswidrigkeit (OVG Rhld.-Pf., Beschl. v. 19.06.1990 - 12 B 11142/90 - DÖV 1991, 215; OVG Meckl.-Vorp., Urt. v. 11.02.2009 - 9 K 12/06 - juris Rn. 39).
  • VG Schwerin, 07.03.2016 - 4 A 152/15

    Anspruch auf Erstattung überzahlter Schmutzwasserbeiträge

    Offenkundig ist ein Fehler nur, wenn jeder verständige Dritte, dem die Kenntnis aller in Betracht kommenden Umstände unterstellt werden kann, in der Lage ist, den Fehler in seiner besonderen Schwere zu erkennen (vgl. zum Vorstehenden etwa Beschl. der Kammer v. 26. Februar 2016 - 4 B 178/16 SN - u. v. 6. März 2013 - 4 B 463/12 -, S. 8 f. des amtlichen Umdrucks; vgl. statt vieler auch etwa BFH, Urt. v. 26. März 1996 - VII R 40/95 -, juris Rn. 15; Ratschow, in: Klein, AO, 12. Aufl. 2014, § 125 Rn. 2 m. w. N. aus der Rechtsprechung; Seer, in: Tipke /Kruse, Abgabenordnung Finanzgerichtsordnung, Stand: Februar 2016, § 125 Rn. 4 ff.; OVG Greifswald, Urt. v. 11. Februar 2009 - 9 K 12/06 -, juris, Rn. 36 m. w. N. zur parallelen Vorschrift des § 44 Abs. 1 VwVfG M-V).

    Nichtigkeit eines Verwaltungsakts ist daher nur dann anzunehmen, wenn die an eine ordnungsmäßige Verwaltung zu stellenden Anforderungen in so erheblichem Maße verletzt werden, dass von niemandem erwartet werden kann, den Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (OVG Greifswald, Urt. v. 11. Februar 2009, a. a. O.; Seer, a. a. O., § 125 Rn. 5).

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